Falls Sie das Original den ukrainischen Papieren eingebüßt haben (verloren, verdorben haben oder die gestohlen wurden) und nämlich:
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde;
- Eigentumsbescheinigung über eine Wohnung, ein Haus;
- Kaufvertragsurkunde des Immobilien;
- Rechtssetzendes Dokument (die Tatbestandsaufnahme) über die GST;
- Die Bescheinigung über die Identifikationsnummer
oder ein anderes wichtiges Papier, so müssen Sie sich mit der Erneuerung von Akten und die Zweitausfertigung in der Ukraine beschäftigen.
Sie können sich auch an unser Büro anwenden und wir helfen Ihnen professionell Ihre Probleme bei der Erneuerung (Anforderung) von Akten ohne Ihre persönliche Anwesenheit lösen. Wohnen Sie in der Gegend, wo das Papier ausgestellt wurde, so können Sie versuchen das Papier persönlich wiederherstellen. Wohnen Sie in einer anderen Stadt oder gar im Ausland, so brauchen Sie unsere Mitwirkung, die Ihr Nervensystem, Zeit und Geldmittel bei der Erneuerung (Anforderung)von Akten in der Ukraine erspart.
Das Original des Papieres wird nur einmal ausgestellt und nach der Prozedur der Erneuerung bekommen Sie das Duplikat des Papieres. Das Duplikat entspricht völlig dem Original und hat eine gleiche Jurakraft. In der Tatsache ist das Duplikat ein Durchschrift des Originales. Der einzige Unterschied zwischen dem Original und dem Duplikat ist ein Vermerk „Duplikat“ auf dem erneuerten Papier. Das Duplikat wird nur von jenem staatliche Amt ausgestellt, der das Original ausgestellt hat (Ausstellungsstandesamt, Büro für technische Inventur, der Notar, das Archiv, das Gericht, die Bildungseinrichtung usw.)
Entscheiden Sie sich unsere Dienstleistungen bei der Erneuerung (Anforderung)von Akten in der Ukraine in Anspruch nehmen, so brauchen Sie Folgendes machen:
1. Mailen oder bringen Sie uns persönlich eine Kopie des Papieres (falls es existiert), das zu erneuern ist. Falls es keine Kopie gibt, geben Sie uns maximale Information über das Papier (wo und wann ausgestellt wurde, auf wessen Namens, vielleicht den Registernummer usw.).
2. Bei Erfordernis geben Sie uns eine Vollmachtsurkunde (per Kurierdienst oder persönlich) für die Erneuerung (Anforderung)von Akten in der Ukraine, die notarisiert ist. Wenn Sie sich im Ausland befinden, ist es wichtig, nach der notarisierten Vollmachtsurkunde, sie mit dem Stempel „Apostille“ oder durch die konsularische Legimitation im Ausland zu legimitieren.
3. Bezahlen Sie nur 50% unserer Dienstleistung am Anfang! Der Preis unserer Dienstleistung kann man im Navigationsreiter „Preis-liste“ prüfen oder können Sie mit uns per CHAT, SKYPE, Tel. +38(050)5220409 verbinden und den Preis hinterfragen. Bevor der Aufstellung der Vollmachtsurkunde (sieh P.2) brauchen Sie die Passangaben unseres Spezialisten, der die Aufgaben in der Erneuerung (Anforderung)von Akten in der Ukraine befummeln wird, mit unserem Manager vereinbaren. Die obengenannten Passangaben sollen in der Vollmachtsurkunde befummelt sein.
Wenn das Papier fertig wird, sendet unser Mitarbeiter Ihnen eine Scankopie des Papieres um sie zu prüfen. Falls Sie keine Verweise zum Papier haben, dann bezahlen Sie die nächsten 50% unserer Dienstleistung.
Und zum Schluss senden wir Ihnen ein Original des Duplikates, das wiederhergestellt, angefordert, dubliert wurde, in jede beliebige Stadt der Welt sowie auch eine Scankopie des Frachtbriefes, die die Sendung des Paketes bestätigt. Bevor der Sendung vereinbaren wir mit Ihnen den Kurierdienst. Die Kosten des Kurierdienstes bezahlen Sie getrennt.